revDSG & EU-DSGVO

Entwicklung, Technologie

Andy Wirth

22. März 2022

revDSG & EU-DSGVO

Nach der EU-DSGVO von 2018 folgt 2022 das neue Schweizer Datenschutzgesetz revDSG, welches im zweiten Halbjahr 2022 umgesetzt wird.

Nachtrag: Die Schweizer Ämter sind sich bezüglich Terminierung nicht ganz einig. Die einen künden das zweite Halbjahr 2022 an - die anderen Herbst 2023. Fakt ist jedoch: Es wird kommen.

Das Wichtigste in Kürze:

Wir haben die wichtigsten Punkte bezüglich Websites & Web-Apps zusammengefasst.

Für eine rechtlich sichere Website benötigten Sie vier Dinge:

  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • SSL-Zertifikat für sichere Verbindungen
  • Tool, mit welchem Ihre Besucher selektiv Cookies zulassen oder verweigern können

Unsere Angebot dazu:

BASIC (ab CHF 370.-)

  • Erfassung Impressum & Datenschutzerklärung
  • Konfiguration, Styling & Integration Cookie Script
  • Verlinkungen auf die Datenschutzerklärung
  • Anpassung Integrationen (z.B. Google Analytics)
  • SSL-Zertifikat

ALL INCLUSIVE (ab CHF 670.-)

  • Erfassung Impressum & Datenschutzerklärung
  • Konfiguration, Styling & Integration Cookie Script
  • Verlinkungen auf die Datenschutzerklärung
  • Anpassung Integrationen (z.B. Google Analytics)
  • SSL-Zertifikat
  • Formulierung Datenschutzerklärung durch Anwalt

Weitere Informationen zu den einzelnen Punkten:

Impressum

Das Impressum ist die wohl trivialste Massnahme für eine seriöse Website. Es ist auf jeder Website, auf welcher Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, seit 2012 Pflicht.

Das Impressum sollte zumindest folgende Angaben enthalten:

  • Ihr kompletter Name oder der Name des Unternehmens
  • Ihre Adresse oder der Sitz des Unternehmens (Postfach reicht nicht aus)
  • E-Mail-Adresse (Kontaktformular reicht nicht aus)
  • Telefonnummer (nicht Pflicht, für eine vereinfachte Kontaktaufnahme aber empfehlenswert)
  • UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) optional, falls vorhanden

Datenschutzerklärung

Vorweg: Mit dem Einfügen eines Standardtextes ist die Geschichte nicht erledigt.

So individuell Websites umgesetzt werden, so individuell sollte auch die Datenschutzerklärung sein.

Wir empfehlen, die Datenschutzerklärung auf Basis von verwendeten Diensten, Plugins, etc. von einem Rechtsanwalt formulieren zu lassen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Gerne können wir in diesem Bereich zu fairen Konditionen Hand bieten.

Kurz zusammengefasst geht es darin um folgende Punkte:

  • Wir machen deutlich, dass wir als Websitebetreiber nur unbedingt notwendige Daten speichern und verantwortungsvoll mit diesen umgehen
  • Wir zeigen den Besuchern auf, welche personenbezogenen Daten wozu gespeichert werden oder in welcher Form an welche Drittanbieter übergeben werden
  • Wir bieten Besuchern die Möglichkeit, sich über die Speicherung ihrer Daten zu informieren

Diese Liste gibt einen Überblick, ist aber nicht abschliessend.

SSL-Zertifikat

Einfach zu erkennen: Ist eine Website sicher, so ist vor der Domain in der Adressleiste (z.B. www.comvation.com) ein kleines, geschlossenes Vorhängeschloss.

Diese zeigt dem Besucher, dass die Daten zwischen ihm und der Website in verschlüsselter Form übertragen werden und die Übertragung so geschützt ist.

Heutzutage ein absolutes Basic, welches auch Ihr Ranking auf Google beeinflusst. Punktuell werden Websites ohne SSL-Zertifikat sogar komplett gesperrt durch den verwendeten Webbrowser (z.B. Firefox).

Tool zur selektiven Auswahl von Cookies

Mit einem Tool zur selektiven Auswahl von Cookies ermöglichen wir den Besuchern, selbst wählen zu können, was diese zulassen möchten.

Wir verwenden zu diesem Zweck ‘Cookie Script’ und bieten ein kostengünstiges Paket für die Konfiguration, visuelle Anpassung sowie Integration in die Website.

Meist werden diese in folgende Kategorien unterteilt:

  • Unbedingt notwendige Cookies, um die Kernfunktionen der Website zu ermöglichen
  • Leistungscookies, um zu sehen, wie die Besucher die Website nutzen (z.B. Google Analytics)
  • Targeting-Cookies, um Besucher zwischen verschiedenen Websites hinweg zu identifieren (z.B. um relevante Werbung anzuzeigen)
  • Funktionscookies, um Besucherinformationen auf der Website zu speichern (z.B. verwendete Browsersprache, etc.)

Ihre Website und deren Inhalte sind in der Schweiz automatisch durch das Urheberrecht geschützt. Ein ausdrücklicher Copyright Hinweis ist daher weder vorgeschrieben noch notwendig. Disclaimer oder Haftungsausschlüsse sind meistens unnötig oder können gar schädlich sein.

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) sind normalerweise nur in Online Shops / eCommerce notwendig, oder wenn Apps oder Webservices (SaaS) angeboten werden.

Hinweis: Das Thema Datenschutz (EU-DSGVO & revDSG) geht unternehmensintern noch viel weiter, als die genannten Punkte im Bezug auf die Website. Wie weisen deshalb an dieser Stelle darauf hin, das die oben genannten Punkte nicht als abschliessend gelten.

Pic Credit: Meel Tamphanon

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